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Dienstunfähigkeit - was nun?

Der Begriff der Dienstunfähigkeit

Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Beamtenwesen. Können Beamte in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Dienst nicht mehr tun, spricht man von Dienstunfähigkeit. Sind Beamte dauerhaft arbeitsunfähig, erhalten sie von ihrem Dienstherren ein spezielles Ruhegehalt, welches bis zum Eintritt ins Pensionsalter bezahlt wird. Allerdings ist dieser finanzielle Schutz nicht allum-fassend. Vor allem in den ersten Dienstjahren besteht für Beamte kein Schutz bei Dienstunfähigkeit, weshalb eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden sollte.


Dienstunfähig sind Beamte zum Beispiel dann, wenn ein Lehrer seiner Arbeit auf- grund psychischer Probleme nicht mehr nachgehen kann, auch viele Polizisten sind mittlerweile häufig aufgrund psychischer Belastungen dienstunfähig. Aber auch Herz-Kreislauf-Beschwerden und körperliche Gebrechen können Beamte daran hintern, ihren Dienst zu tun.


Eine Dienstunfähigkeitsversicherung gilt als gute Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, denn auch sie sichert unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle und Krankheiten ab und sorgt so für den finanziellen Ausgleich.
 

Die Versorgung von Beamten bei Arbeitsunfähigkeit

Können Beamte ihren Dienst nicht mehr tun, müssen sie diesen unter Umständen quittieren. Sollte dies der Fall sein und ist die Wartezeit bereits erfüllt, können Beamte ein Mindestruhegehalt beziehen, welches den finanziellen Verlust zumindest zum Teil ausgleicht. Auch wenn Beamte also eine deutlich bessere Versorgung bei Arbeitsunfähigkeit haben wie Arbeitnehmer, sollten auch sie privat vorsorgen. Alternativen zur Berufsunfähigkeit für Beamte sind dabei die Dienstunfähigkeits-versicherungen. Sie sind mitunter speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse der Beamten abgestimmt und sorgen so für den passenden Versicherungsschutz.


Die Höhe des Mindestruhegehalts können Beamte anhand ihrer aktuellen Dienst- bezüge sowie der dienstfähigen Zeit berechnen. Vor allem bei noch sehr jungen Beamten kann dieses Mindestruhegehalt dann jedoch kaum ausreichend, den Lebensstandard zu finanzieren. Es ist in diesen Fällen daher notwendig, einen Dienstunfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um diese finanziellen Lücken zu schließen.
 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung als Alternative

Die Dienstunfähigkeitsversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse der Beamten entwickelt wurde, sorgt für finanzielle Sicherheit, auch wenn eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.


Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte dabei eine echte Dienstunfähigkeits-klausel enthalten und die Leistungen dann erbringen, wenn der Beamte in den Ruhestand versetzt wird, weil die allgemeine Dienstfähigkeit beschränkt ist. Bei diesen Versicherungen ist auch eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit versichert. In diesen Fällen können Beamte dann Anspruch auf die monatliche Dienstunfähig-keitsrente erheben, die individuell vereinbart werden kann. In diesen Fällen zeigt es sich, dass Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte echte Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein können, denn auch hier werden die monat- lichen Renten bei Erreichend er Bedingungen ausgezahlt.


Es gibt in Deutschland nur noch wenige Anbieter, die die echte Dienstunfähigkeits-versicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Diese unterscheiden in ihren Bedingungen jedoch stark zwischen den jeweiligen Berufs-gruppen (Lehrer, Polizist, Beamte) und können so optimalen Versicherungsschutz, ebenso wie eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung, bieten.

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