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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge / Risikolebensversicherung

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Lebensversicherung bieten die privaten Versicherungsunternehmen als Alternativen zur reinen BU Versicherung auch an, um nicht drei Verträge abschließen zu müssen. In beiden Fällen wird die private Berufsunfähigkeitsversicherung hier als Zusatzversicherung angeboten und stellt eine reine Risikoabsicherung dar.

Viele Menschen wünschen sich eine umfassende Absicherung, und zwar sowohl für sich wie auch für die Familie. Zu den wichtigsten Versicherungen in diesem Bereich gehört dabei natürlich die Lebensversicherung, die den Hinterbliebenen im Todesfall finanzielle Sicherheit ermöglicht. Aber auch die Rentenversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung werden von vielen Menschen als besonders wichtig erachtet, denn sie können weder auf die Absicherung im Rentenalter noch auf die Absicherung des Einkommens verzichten.


Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ, ist damit eine gute Alternative zur reinen Berufsunfähigkeitsversicherung, denn sie verbindet die wichtigsten privaten Absicherungen miteinander und bietet so einen übersichtlichen und umfassenden Versicherungsschutz.
 

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Altersvorsorge

Für das Alter vorzusorgen ist vielen Menschen enorm wichtig. Schließlich kann die gesetzliche Rentenversicherung schon heute die Renten kaum noch finanzieren. Vor allem junge Menschen unter 40 Jahren werden später von der Rentenversicherung wohl nur noch eine Grundsicherung erhalten.


Es ist daher wichtig, privat vorzusorgen. Hierfür eignen sich unter anderem Renten- versicherungen oder Kapitallebensversicherungen, die als Altersvorsorge genutzt werden können. Bei Rentenversicherungen wird während der Ansparphase Kapital aufgebaut, welches später im Alter als monatliche Rente oder aber als Einmalgut- haben ausgezahlt werden kann. Die Kapitallebensversicherung hingegen verbindet das Ansparen von Kapital mit einer Todesfallversicherung, so dass Hinterbliebene im Todesfall die Versicherungssumme erhalten und damit finanziell abgesichert sind.


Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann als Option gewählt werden und bietet so Alternativen zur reinen Berufsunfähigkeitsversicherung an. Der angestrebte Versicherungsschutz kann wie bei der Risiko-Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls individuell vereinbart werden.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann hierbei jedoch nicht nur mit klassischen privaten Rentenversicherungen, sondern auch mit staatlich geförderten Verträgen kombiniert werden. So ist es beispielsweise bei der Rürup-Rente mit unter sinnvoll, die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung hier als Alternativen zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. Der Grund ist, dass die Ausgaben für die Rürup-Rente als Sonderausgaben in der Ein- kommenssteuer abzugsfähig sind. Auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung können abgesetzt werden, sofern sie 49% des Gesamtbeitrages zur Rürup-Rente nicht übersteigen. Dies ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die zum Teil hohe Ausgaben für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung haben und so Alternativen finden.
 

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Risikolebensversicherung

Für die Absicherung der Hinterbliebenen wird häufig eine Risikolebensversicherung gewählt. Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz im Todesfall, denn die Hinter-bliebenen erhalten die Todesfallsumme ausgezahlt und können hiermit sowohl die Bestattungskosten wie auch ihre Lebenshaltungskosten finanzieren. Als Erweiter-ungsoption bieten die Versicherungen auch bei der Risikolebensversicherung die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als Zusatzversicherung an. Diese Zusatz-versicherungen sind damit Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, wobei es sich auch in diesem Fall wiederum um Risikoversicherungen handelt. In beiden Fällen werden demnach keine Auszahlungen am Ende der Versicherungslaufzeit fällig.

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