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Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Alternativen und Varianten an. Wer berufsunfähig wird, kann sich kaum auf gesetzliche Leistungen verlassen. Vor allem Selbstständige und Freiberufler, aber auch Berufsanfänger und Hausfrauen erhalten keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und sollten daher eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet je nach Vereinbarung im Fall einer Berufsunfähigkeit entweder eine Sofortleistung oder zahlt eine monatliche Berufs-unfähigkeitsrente. Mit dieser Rente ist es den Versicherten dann möglich, die anfal- lenden Lebenshaltungskosten zu tragen und gleichzeitig Kreditraten zu finanzieren. Ohne diesen Schutz können die monatlichen Kosten mitunter nicht mehr finanziert werden, so dass sogar der Umzug in eine kleinere Wohnung oder aber die Kündi- gung von Krediten die Folge sein können.
Doch nicht nur die oben genannten Personengruppen, auch Arbeitnehmer sollten privat vorsorgen, denn die Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente decken nur einen Bruchteil des bisherigen Gehalts ab. Wer also weiter seinen gewohnten Lebensstandard halten möchte, für den gibt es kaum Alternativen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es eigentlich nicht, denn kein anderer Vertrag leistet bei einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, so dass Betroffene ihren Lebensunterhalt weiter finanzieren können.
Als Alternativen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden häufig die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie die Unfallversicherung genannt. Ähnlich wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann auch die Erwerbsunfähigkeitsrente (kurz EU-Rente) nur dann beantragt werden, wenn auch tatsächlich eine Erwerbs- unfähigkeit vorliegt, das heißt wenn Betroffene also keinerlei Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt mehr ausführen können. Da dies relativ selten vorkommt, können Versicherungsnehmer nur in wenigen Fällen Leistungen ihrer EU-Versicherung erhalten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet als Alternative bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent, zudem verzichten die meisten Anbieter auf die abstrakte Verweisung, so dass die Unfähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, bereits zur Leistung berechtigt.
Ebenfalls als Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden häufig Unfall-versicherungen genannt. Zwar kann bei einer privaten Unfallversicherung auch eine monatliche Rente bei Invalidität vereinbart werden, diese wird jedoch nur dann ausgezahlt, wenn die Invalidität infolge eines Unfalls aufgetreten ist. Versicherte, die ihren Beruf wegen einer Erkrankung nicht mehr ausüben können, erhalten keine Leistungen ihrer Unfallversicherung. Daher sind diese Versicherungen nicht wirklich Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch Dread Disease Versicherungen werden häufig als Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherungen genannt. Diese Versicherungen versichern allerdings nur bestimmte Krankheiten wie beispielsweise Krebs oder Schlaganfall. Wer infolge einer solchen Erkrankung berufsunfähig wird, kann entsprechende Leistungen erhalten. Die Dread Disease Versicherungen sind als Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für alle interessant, die aufgrund ihrer beruflichen Voraussetzungen keine private Berufsunfähigkeitsversicherung wählen können.
Auch wenn es kaum Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt besteht die Möglichkeit, diese auf unterschiedliche Weise abzuschließen. So ist es zum einen möglich, einen reinen Risikovertrag zu wählen. Dieser sichert ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Beiträge nur aus Risikobeiträgen bestehen, sind die Kosten vergleichsweise gering. Alternativ ist es auch möglich, die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu wählen und als Basisvertrag eine Renten- oder Lebensversicherung zu nutzen. Mit Vertragsablauf werden dann die Leistungen aus dem Basisvertrag fällig. Auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr ermöglicht die Auszahlung von Leistungen am Vertragsende, da neben dem Risikobeitrag auch in diesem Fall eine Sparleistung fällig wird.
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