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Gesundheitsfragen - Ehrlichkeit währt länger

Der Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, muss ein Antrag an die Versicherungsgesellschaft gestellt werden. Im Rahmen dieses Antrages erhält die Versicherung dann die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers und kann anhand des Alters und des Geschlechts das individuelle Versicherungsrisiko berech- nen.


Um zu ermitteln, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Versicherung in Anspruch ge- nommen wird, muss zudem der derzeitige Gesundheitszustand ermittelt werden. Hierzu sind in allen Anträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen enthalten.
 

Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag

Zu den Gesundheitsfragen, die in einem Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden, gehört unter anderem, wie groß und wie schwer der Versicherungs-nehmer ist. Auch die Frage, ob man Raucher ist, muss beantwortet werden. Letztlich fragen die Versicherungen auch nach Medikamenten, die regelmäßig eingenommen werden müssen und ob in den vergangenen Jahren Operationen vorgenommen werden mussten. Auch bestehende Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Skelett-Systems oder psychische Erkrankungen müssen angegeben werden.
 

Wichtig: Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Die Gesundheitsfragen im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind für die Versicherungsgesellschaften enorm wichtig. Sollte hier festgestellt werden, dass der Versicherte bereits Vorerkrankungen aufweist, können die Versicherungsgesellschaf- ten entweder Prämienaufschläge erheben oder auch den Versicherungsantrag gänzlich ablehnen. So schützen sich die Gesellschaften vor Versicherten, die bereits beim Abschluss des Vertrages davon ausgehen, in wenigen Monaten oder Jahren eine Rente wegen Berufsunfähigkeit zu beziehen.


Da die Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig sind, werden die Angaben von der Versicherungsgesellschaft natürlich überprüft. Eine solche Überprüfung wird spätestens im Leistungsfall erfolgen. Wird der Antrag auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente gestellt, wird die Versicherung nachfragen, ob der Versicherte nicht bereits bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung erkrankt war oder ob regelmäßig Medikamente eingenommen werden mussten.


Sollte die Versicherung feststellen, dass Angaben im Versicherungsvertrag unvoll-ständig oder gar unwahr beantwortet wurden, kann sie die Leistung verweigern. Die Versicherung wäre demnach also nutzlos, die Prämien ohne Gegenleistung entrich- tet. Wer über eventuell bestehende Erkrankungen nicht oder nicht vollumfänglich Auskunft geben kann, sollte seinen Hausarzt im Antrag angeben und diesen von der Schweigepflicht entbinden. Bei Nachfragen zu den Gesundheitsfragen kann sich die Versicherungsgesellschaft dann an den Arzt wenden, um nähere Informationen zu erhalten.

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