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Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker

Hohes Berufsunfähigkeitsrisiko für Handwerker

Handwerker sind in ihrem Beruf oft großen körperlichen Anstrengungen ausgesetzt. Sie müssen nicht selten schwere Lasten heben, was vor allem dem Gelenkapparat auf Dauer schadet. Viele Handwerker können daher nicht bis zum 65. oder 67. Lebensjahr ihrem Beruf nachgehen, sondern müssen vorzeitig Rente beantragen oder sich berufsunfähig melden. Vor allem die Verlängerung der Arbeitszeit auf 67 Jahre ist für Handwerker negativ, denn die Belastungen sind enorm. Ein Band- scheibenvorfall oder Gelenkprobleme können bereits das Aus für Handwerker bedeuten.
 

Die Absicherung für angestellte Handwerker

Handwerker, die als Arbeitnehmer tätig sind, haben im Fall einer Berufsunfähigkeit Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese wird allerdings erst nach fünfjähriger Beitragszahlungsdauer ausgezahlt, so dass junge Handwerker noch keine Absicherung nutzen können.


Weiterhin muss beachtet werden, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur in geringer Höhe ausgezahlt wird, zudem hat die gesetzliche Rentenversicherung das Recht auf Verweisung in andere Berufe. Sofern der Betroffene noch mehr als sechs Stunden tätig sein kann, etwa als Pförtner oder Berater im Baumarkt, wird keine Rente bezahlt.
 

Die Absicherung für selbstständige Handwerker

Im Gegensatz zu angestellten Handwerkern verfügen selbstständige Handwerker nicht über eine Absicherung in Form der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Da sie in den meisten Fällen nicht versicherungspflichtig sind, leisten sie auch keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.


Im Fall einer Berufsunfähigkeit wären die Handwerker dann auf sich allein gestellt und müssten mit den Einkommensverlusten leben. Für viele Handwerker bedeutet das dann nicht nur das berufliche Aus, sondern auch den finanziellen Ruin.
 

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker

Um den Einkommensverlust bei angestellten Handwerkern auszugleichen und die Berufsunfähigkeit bei selbstständigen Handwerkern abzusichern, bieten die Versicherungsunternehmen spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen für Handwerker. Diese bieten die Möglichkeit, eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zu vereinbaren, wenn ein Handwerker seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann frei vereinbart werden, so dass sowohl angestellte wie auch selbstständige Handwerker eine ausreichende Absicherung erzielen können.


Wichtig ist für Handwerker, die sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden haben, dass diese bereits nach kurzer Zeit leistet und ggf. auch rückwirkend die Rente bezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit erst später festgestellt wird. Auch auf die abstrakte Verweisung sollten die Versicherungen verzichten.


Ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich kann helfen, entsprechend hochwertige Versicherungsverträge zu finden und hiermit im Fall der Fälle ausreichend abgesichert zu sein.

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