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Freiberufler und Selbstständige sind in Deutschland in den meisten Fällen nicht sozialversicherungspflichtig. Sie leisten demnach keine Beiträge in die gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen, so dass sie von diesen auch keine Leistungen erwarten können.
Im Fall einer Berufsunfähigkeit bedeutet dies für die Berufsgruppe der Freiberufler und Selbstständigen, dass sie über keinerlei Absicherungen verfügen. Zahlungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sind demnach nicht zu erwarten, so dass ein enormer finanzieller Verlust droht. Schließlich sind Selbstständige und Freiberufler auf ihre Einkommen angewiesen. Wer nicht mehr arbeiten kann, verdient auch nichts, denn Lohnfortzahlungen gibt es ebenfalls nicht. Aus diesen Gründen ist es für Freiberufler und Selbstständige noch weitaus wichtiger, ihre Arbeitskraft über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzudecken.
Wie für Angestellte und Arbeiter gibt es auch Berufsunfähigkeitsversicherungen für Selbstständige und Freiberufler. Sie gehört bei diesen Berufsgruppen zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn nur mit ihr ist es möglich, einen Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit abzusichern und so dem finanziellen Ruin vorzubeugen.
Mit Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Freiberufler und Selbstständige ihr Einkommen vollumfänglich absichern. Die Versicherung übernimmt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, deren Höhe vom Versicherungsnehmer nach Bedarf vereinbart werden kann. Optimal ist eine Absicherung in Höhe von 60-75 Prozent des vorherigen Einkommens, um alle monatlichen Verpflichtungen trotz Berufsunfähigkeit tragen zu können. Die Kosten der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung orientieren sich in erster Linie am Alter und am Geschlecht der zu versichernden Person, aber auch an dessen Beruf. Selbstständige Handwerker werden dabei in der Regel mit Risikoaufschlägen bedacht, da deren Risiko, berufsunfähig zu werden, enorm hoch ist. Freiberuflich tätige Schriftsteller oder Rechtsanwälte hingegen weisen ein nur geringes Berufs- unfähigkeitsrisiko auf und können so ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu günstigen Preisen abschließen.
Ebenso wie für Arbeitnehmer und Arbeiter ist es aber auch für Selbstständige und Freiberufler wichtig, auf die Vertragsbedingungen zu achten, denn nur hochwertige Verträge bieten einen entsprechenden Versicherungsschutz.
Vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler ist es wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen zu überprüfen. So sollte die Versicherung zum einen auf die abstrakte Verweisung verzichten, so dass die Berufsunfähigkeitsrente bereits dann gezahlt wird, wenn der versicherte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Weiterhin lohnt ein Blick auf den Prognosezeitraum. Hierbei handelt es sich um die Feststellung der Ärzte, wie lange eine Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. Qualitativ hochwertige Versicherungen übernehmen die Zahlung für die Berufsunfähigkeitsrente bereits ab einem Prognosezeitraum von sechs Monaten, verbraucherunfreundliche Verträge hingegen weisen einen Prognosezeitraum von bis zu drei Jahren aus. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler in dieser Zeit jedoch auf Zahlungen verzichten muss, ist häufig finanziell ruiniert, bevor die Zahlungen beginnen.
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